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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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  • Mit unseren Vermietungs- oder Verkaufsaufgabe und dem Besuch unserer Internetseite, bieten wir Ihnen das Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Die hier gemachten Angaben stammen vom Verkäufer bzw. aus den Unterlagen, die uns der Verkäufer ĂĽbermittelt hat. Eine Haftung fĂĽr die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht ĂĽbernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten. Eine Gewähr, dass das Objekt bei Zugang dieser Offerte noch verfĂĽgbar ist, kann nicht ĂĽbernommen werden.

  • Unser Vermittlungsnachweis, ExposĂ©s, weitere Unterlagen usw. sind ausschlieĂźlich fĂĽr Sie persönlich bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte - ohne unsere Zustimmung - sind Sie als Empfänger zur Zahlung der angegebenen Courtage/Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschlieĂźt. Weitere SchadenersatzansprĂĽche bleiben vorbehalten.

  • Gilt nur fĂĽr Angebote zum Ankauf (ob es sich um einen Verkauf nach Fall a), b) oder Fall c) handelt ergibt sich aus dem ExposĂ© oder aus der Veröffentlichung)

    • (a) Der Käufer ist grundsätzlich verpflichtet eine Courtage in Höhe von 3,125% des Gesamtkaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Firma Feuerstein-Immobilien GmbH zu zahlen. Die Courtage ist verdient und fällig mit dem notariellen Abschluss eines Kaufvertrages. Es ist in diesem Fall mit dem Verkäufer ebenfalls ein Maklervertrag abgeschlossen, in dem dieser als Auftraggeber auch eine Courtage in Höhe von 3,125% des Gesamtkaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlt. (Courtageteilung gem. der neuen gesetzlichen Vorgaben aus 2020 gem. §656c BGB.). Sollte der potentielle Käufer sich mit uns oder direkt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, bleibt die Maklercourtage davon unberĂĽhrt und ist zu zahlen.

    • (b) Alternativ: Die Feuerstein-Immobilien GmbH ist als Immobilienmakler als alleiniger Interessenvertreter fĂĽr die Interessen des Verkäufers tätig. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag mit der anderen Partei (Käufer) wird nicht abgeschlossen. Das bedeutet, dass fĂĽr den Käufer keine Courtage zahlbar ist (seltener Fall, besonders z. B. bei Bauträgerprojekten oder Neubauvorhaben).

    • (c) Alternativ: Es handelt sich um eine gewerbliche Immobilie (z.B. ein Zinshaus, Gewerberäume/- objekte). Hier ist es erlaubt, die Courtage vom Käufer zu erheben. Der Courtagesatz beträgt ĂĽblicherweise 6,25% inkl. Mist. und ergibt sich aus dem ExposĂ©. Der Verkäufer zahlt keine Courtage.

  • Bei Vermietungen von Wohnräumen wird keine vom Mieter zu zahlende Courtage erhoben, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrĂĽcklich einen Such-oder Vermittlungsauftrag vereinbart. Ansonsten gilt das Bestellerprinzip, der Vermieter - der uns beauftragt - trägt die Courtage vollumfänglich.

  • Im Einzelfall kann in der Vermietung eine BearbeitungsgebĂĽhr erhoben werden, die sich aus dem ExposĂ© ergibt. Diese ist ebenfalls bei einem verbindlichen Abschluss eines Mietvertrages verdient und fällig. 

  • Es kann ebenfalls eine GebĂĽhr erhoben werden, sollten Sie ohne Absage einen persönlich mit und vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und nicht rechtzeitig absagen. Diese GebĂĽhr ist im ExposĂ© ausgewiesen.

  • Wir sind berechtigt, auch fĂĽr den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berĂĽhrt, dass statt des ursprĂĽnglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes Geschäft zu Stande kommt. Er entsteht auch dann, wenn aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zu Stande kommt. In diesem Fall gilt die fĂĽr das vermittelte oder nachgewiesene Geschäft ĂĽbliche Courtage. 

  • ZurĂĽckbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenĂĽber den Forderungen sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. 

  • Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns das schriftlich unverzĂĽglich, das heiĂźt spätestens innerhalb von 3 Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/ExposĂ©s mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht ĂĽber die bestehende Vorkenntnis informiert hat. Bei einem späteren Ankauf durch den Empfänger bliebt dieser auch der Feuerstein-Immobilien GmbH gegenĂĽber courtagepflichtig.

  • ErfĂĽllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers - in diesem Falle Hamburg - soweit dies gesetzlich zulässig ist. FĂĽr die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht. 

  • Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungĂĽltig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der ĂĽbrigen Bestimmungen hiervon nicht berĂĽhrt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartei am nächsten kommt und im Ăśbrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zu wider läuft. 

  • Der Inhalt ist vertraulich; es dĂĽrfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere Einwilligung weitergegeben werden.

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